Kompetenzen + Krankheitsbilder

In der Klinik für Alterspsychiatrie und Psychotherapie bieten wir eine weitreichende Diagnostik und Therapieverfahren für verschiedene Arten von psychischen Störungen. Bei der Abklärung von Krankheitsbildern verfügen wir über besondere Kompetenzen in der Frühdiagnostik von demenziellen und neurodegenerativen Störungen.

Für die Behandlung folgender psychischer Erkrankungen im Alter verfügen wir in unserer Klinik über Erfahrung und Expertise:

  • Depression im Alter
  • Bipolare Störungen
  • Psychiatrische Symptome fortgeschrittener demenzieller Erkrankungen
  • Neu aufgetretene Verhaltensauffälligkeiten bei demenziellen Erkrankungen
  • Psychische Erkrankungen, die schon früher im Leben aufgetreten sind
  • Lebenskrisen im Alter mit erheblichen psychischen Symptomen
  • Psychosomatische Beschwerden im Alter
  • Suchterkrankungen, die im zweiten Lebenshälfte aufgetreten sind, oder im Alter fortbestehen
  • Schwere Angststörungen
  • Akute und chronische psychotische Störungen (z. B. wahnhafte Störungen im Alter, akute Verwirrtheitszustände)

Verkehrsmedizinische Gutachten zur Fahreignung

Hinweise auf Erkrankungen oder verkehrsrelevante Mängel können dazu führen, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines verkehrsmedizinischen Gutachten als Voraussetzung für die Fahreignung anfordert. Die Behörde fügt der Anforderung eine Liste zugelassener Gutachter*innen bei. Für den Bereich Psychiatrie ist der Chefarzt der Klinik für Alterspsychiatrie, Andreas Raether (verkehrsmedizinische Qualifikation), in der Liste für psychiatrische Gutachter*innen für Fahrer*innen aller Altersgruppen aufgeführt. Sollten Sie in Betracht ziehen, Herrn Raether als Gutachter zu wählen, so beachten Sie bitte:

  • Melden Sie sich bitte in unserem Sekretariat und teilen uns Ihr Interesse für eine Gutachtenerstellung mit. Zugleich erhalten Sie erste Angaben über die Dauer bis zur Erstellung des Gutachtens.
  • Die Kosten für ein Gutachten müssen Sie selbst tragen. Die Kosten für eine verkehrsmedizinisches Gutachten richtet sich nach der Fragestellung der Behörde, dem Umfang der Akte, der Dauer der Untersuchung und dem Umfang des Gutachtentextes. Derzeit liegt der Rechnungsbetrag bei 500 Euro bis 600 Euro.
  • Teilen Sie dann der Fahrerlaubnisbehörde auf den Ihnen von der Fahrerlaubnisbehörde zur Verfügung gestellten Formular mit, dass Sie Herrn Raether als Gutachter wünschen.
  • Anschließend versendet die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Akte an uns. Ist die Akte eingetroffen, nennen wir Ihnen einen zeitnahen Termin zum Untersuchungsgespräch.
  • Einige Zeit nach dem Untersuchungsgespräch erhalten Sie Ihre Rechnung. Sobald diese beglichen ist, erhalten Sie das Gutachten auf dem Postweg.
  • Das Gutachten legen Sie dann der Fahrerlaubnisbehörde vor.

Das Ergebnis eines verkehrsmedizinischen Gutachtens kann unterschiedlich ausfallen. Es kann eine Fahreignung ohne weitere Bedingungen befürworten, die Fahreignung an bestimmte Bedingungen binden oder sogar die Fahreignung nicht befürworten. Solche Bedingungen können im Bereich Psychiatrie zum Beispiel sein: regelmäßige Einnahme bestimmter Medikamente, regelmäßige Vorlage von ärztlichen Nachweisen, Begrenzung der Lenkzeiten (z. B. nur tagsüber) oder das Fahren nur bis zu einer bestimmten Entfernung vom Wohnort. Bestimmte Erkrankungen, Symptome oder Mängel schließen eine Fahreignung sogar aus, etwa eine schwere Demenz oder eine bestehende psychotische Symptomatik, siehe Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Autofahren im Alter?

Die Fahreignung bleibt bei den meisten Menschen bis in das höhere Alter erhalten. Mit zunehmendem Alter, statistisch oberhalb des 75. Lebensjahres, sind Senior*innen immer häufiger Ursache von zum Teil schweren Verkehrsunfällen oder zumindest Verkehrsgefährdungen. Auffälligkeiten sind etwa: Die Fahrspur nicht halten können, eine verlängerte Reaktionszeit, sich wiederholt verfahren, zu schnell und/oder zu langsam fahren.
Zugleich versteht jeder unter „Ich kann noch fahren“ etwas anderes. „Noch fahren können“ meint im verkehrsmedizinischen Sinne aber nicht nur, das eigene Fahrzeug in Bewegung und zum Halten bringen. „Fahren können“ bedeutet vielmehr, die Fähigkeit, seine eigene Fahreignung kritisch betrachten zu können, und zwar unter dem Aspekt der Sicherheit für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmende. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein!

Sollten Sie selbst – oder Ihre nahestehenden Angehörigen – unsicher sein, ob Sie (noch) in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, wird eine „Rückmeldefahrt“ bei der Fahrschule empfohlen. Eine Rückmeldefahrt ist eine freiwillige Fahrt mit der Fahrschule auf Augenhöhe. Sie stellt keine Prüfung dar, es gibt keine Meldung an andere Personen (außer, wenn gewünscht) und keine Meldung an die Behörde. Dafür geben Fahrlehrer*innen wertvolle Hinweise zur eigenen Fahrkompetenz.
Weitere Hinweise finden sie auf der Seite des Deutschen Verkehrssicherheitsrates.