Der Neubau entsteht im östlichen Bereich des Schlossparks und soll ab 2027 ein erweitertes Spektrum an sport- und bewegungstherapeutischen Angeboten ermöglichen.
Neben Patientinnen und Patienten werden künftig auch ZfP-Mitarbeitende im Rahmen des Betriebssports sowie externe Vereine in definierten Randzeiten Zugang zur Halle erhalten. Die Bewegungstherapiehalle wird ein zentraler Baustein der zukünftigen Versorgung im geplanten Maßregelvollzug nach § 64 StGB sein, der sich an Menschen richtet, die aufgrund einer Suchterkrankung straffällig geworden sind und eine intensiv-therapeutische Behandlung benötigen.
ZfP-Geschäftsführerin Anett Rose-Losert unterstrich beim Spatenstich die Bedeutung des Projekts: „Es ist heute ein toller Anlass und ich freue mich ganz besonders, dass wir diesen Neubau auf den Weg bringen können. Sport- und Bewegungstherapie sind für unsere Patientinnen und Patienten ein unverzichtbarer Bestandteil der Behandlung – bislang jedoch oft unter räumlich nicht ganz optimalen Bedingungen. Mit der neuen Halle schaffen wir eine moderne, sichere und zeitgemäße Umgebung.“
Sie dankte der Stadt Winnenden ausdrücklich für die enge und verlässliche Zusammenarbeit: „Die Baugenehmigung wurde in bemerkenswert kurzer Zeit bearbeitet. Das hat die Umsetzung des Projekts entscheidend ermöglicht.“ Die Inbetriebnahme der Bewegungstherapiehalle ist für 2027 vorgesehen.
Für Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth hat das Bauprojekt eine doppelte Bedeutung: „Das Hauptanliegen ist, bei psychiatrischen Erkrankungen Angebote zu schaffen, die Körper und Geist zusammenbringen und Heilungsprozesse ermöglichen. Gleichzeitig erweitert die Mitnutzung durch lokale Vereine und Sportgruppen das sportliche Angebot der Stadt.“
Die bereits zwischen der Stadt Winnenden und dem Land Baden-Württemberg beschlossene Rahmenvereinbarung sieht vor, dass die Halle in den Abendrandzeiten auch lokalen Sportgruppen offensteht.
Architektur und Ausstattung: funktional, effizient, therapeutisch ausgerichtet
Mit der architektonischen Planung wurde das Büro INTEGRAL ARCHITEKTEN Ludwig & Partner mbB betraut. Die Halle verfügt über eine Spielfläche von 16 × 20 Metern, eine Höhe von sechs Metern sowie eine moderne Ausstattung einschließlich einer therapeutischen Kletterwand. Für die Erschließung war eine aufwendige Pfahlkonstruktion notwendig: 43 Bohrpfähle mit insgesamt rund 500 Metern Länge tragen künftig das Gebäude. Energetisch optimierte Lösungen – darunter Sonnenschutzsysteme und eine effiziente Lichtsteuerung – schaffen nachhaltige Betriebsbedingungen und unterstützen eine therapeutisch ideale Nutzung.
Carolin Böhm-Frings, Leiterin der Fachtherapien im ZfP, betonte die große Bedeutung des neuen Raums: „Für uns ist es ein großes Zeichen für die Patientinnen und Patienten. Wir wollen einen Ort schaffen, der Bewegung und Gemeinschaft ermöglicht. Die Halle bietet uns Angebote in einer Qualität und Vielfalt, die wir uns seit Langem wünschen.“
Axel Schock, Leiter der Sporttherapie, verwies auf die künftig deutlich erweiterten Möglichkeiten: Therapeutisches Klettern, Yoga, Tai-Chi sowie Gruppen- und Mannschaftssportarten. Die Sporttherapie bilde eine tragende Säule im Behandlungsangebot, und der Neubau ermögliche erstmals eine Umsetzung in zeitgemäßen Räumen. „Wir wollen verlässliche Therapien anbieten, die im Alltag wirken und tragend für die Behandlung sind.“
Maßregelvollzug nach § 64 StGB: Behandlung, Sicherung, Reintegration
Der geplante Maßregelvollzug nach § 64 StGB richtet sich an Menschen, die aufgrund einer Suchterkrankung straffällig geworden sind und eine intensiv-therapeutische Behandlung benötigen. Der gesetzliche Auftrag umfasst die Behandlung, die Sicherung und die Rehabilitation dieser Patientengruppe. Bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB stehen therapeutische Erfolgsaussichten und eine realistische Perspektive auf Reintegration im Vordergrund. Forensisch-psychiatrische Kliniken sind Krankenhäuser – keine Gefängnisse.
Das ZfP Klinikum Schloß Winnenden ist bislang der einzige Standort der baden-württembergischen Zentren für Psychiatrie ohne Maßregelvollzugseinrichtung. Mit dem Beschluss des Gemeinderats im Jahr 2023 wird eine wichtige Versorgungslücke im regionalen Netz forensischer Behandlung geschlossen. Die Inbetriebnahme des MRV ist für 2029/2030 vorgesehen.
Die neue Bewegungstherapiehalle wird dabei eine zentrale Rolle im therapeutischen Gesamtkonzept übernehmen. Bewegung, sportliche Aktivität und körperorientierte Verfahren leisten nachweislich einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung, Rückfallprophylaxe und sozialen Reintegration.
Weitere Informationen zum geplanten Maßregelvollzug in Winnenden unter: https://www.zfp-winnenden.de/mrv.

