Investition in die praktische Ausbildung des pflegerischen Nachwuchses

Neue Herausforderungen durch generalistischen Pflegeausbildung ab 2020.

Das neue Pflegeberufegesetz, welches die Ausbildung in den Pflegefachberufen regelt und ab 2020 die drei bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammenführen wird, bringt auch für die ausbildenden Unternehmen jede Menge Herausforderungen mit sich. Um diesen Herausforderungen kreativ und professionell zu begegnen, war vor kurzem der erfahrene Coach, Personalentwickler und Pflegewissenschaftler Dr. rer. medic. Quernheim als Gastdozent in das Klinikum Schloß Winnenden eingeladen. Dieser vermittelte den Praxisanleitenden auf eindrucksvolle Weise Neues aus den Bereichen Didaktik und Methodik der Anleitung, um die praktische Einsatzzeit für die Auszubildenden individuell zu gestalten und Lerninhalte praxisnah vermitteln zu können. Dabei konnte er auf Erfahrungen von Vorträgen, Trainings und Coachings in vielen verschiedenen Kliniken in Deutschland, Österreich und der Schweiz zurückgreifen. Eine zentrale Botschaft an diesem Tag war, dass in die Ausbildung investiert werden muss, wenn man Nachwuchs für die Pflegeberufe gewinnen möchte. Die Ausbildung wird sich auch künftig in einen theoretischen und praktischen Teil aufteilen. Jedoch hebt die neue Gesetzgebung im besonderen Maße den Stellenwert der praktischen Ausbildung hervor. Bereits jetzt ist die praktische Anleitung von Auszubildenden der Gesundheits- und Krankenpflege auf Landesebene festgelegt und jedem Auszubildenden stehen zwei Stunden Anleitung pro Woche durch berufspädagogisch weitergebildetes Pflegefachpersonal zu. Durch das neue Gesetz wurde diese Stundenzahl fast verdoppelt und die Auszubildenden haben Anspruch darauf, dass 10 Prozent der wöchentlichen praktischen Einsatzzeit eine strukturierte und geplante Praxisanleitung stattfindet. Neu ist auch, dass sich die Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter/ Praxisanleiterin auf 300 Stunden erhöht und sich praxisanleitendende Personen mindestens 24 Stunden jährlich insbesondere berufspädagogisch fortbilden müssen. Das Gesetz wird damit den gestiegenen Anforderungen an die fachlichen und pädagogischen Kompetenzen der Praxisanleitenden gerecht. Die Praxisanleitenden steuern den Lernprozess der Auszubildenden. Das heißt sie erheben den aktuellen Lernstand, legen gemeinsam Lernziele fest, planen Anleitungen und bereiten diese methodisch vor. Sie bewerten Leistungen und regen die Selbstreflexion der Auszubildenden an. Den zukünftigen Pflegefachmännern und Pflegefachfrauen sind sie zudem wichtige Vorbilder, Berater und Begleiter in der Ausbildung und tragen dadurch entscheidend zur Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz bei.