Besucherstopp im Klinikum Schloß Winnenden

„Besuche sind sowohl für unsere Patient*innen als auch für die Angehörigen sehr wichtig. Wir haben uns dennoch entschieden, die mit Besuchen verbundenen Infektionsrisiken - zum Schutz unserer Patient*innen und Mitarbeiter*innen - weiter zu reduzieren“, so Michiko Pubanz, Leiterin der Unternehmenskommunikation.

Bis auf Weiteres gilt für das ZfP Klinikum Schloß Winnenden an allen Standorten in Winnenden, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen ein Besucherstopp.

Als Ausnahmen gelten therapeutisch dringend erforderliche Kontakte mit Angehörigen. Begleitpersonen von ambulanten Patient*innen werden im Bedarfsfall ebenfalls zugelassen. Diese Besuche müssen im Vorfeld mit dem jeweiligen Bereich abgestimmt und angemeldet werden.

An den Weihnachtsfeiertagen vom 24. bis 26.12. ist pro Patient*in pro Tag für eine Stunde ein*e Besucher*in zugelassen.

Bei allen angemeldeten Besuchen gilt die 2G-Plus-Regelung mit Vorlage einer vollständigen Impfung oder durch einen Genesenennachweis sowie einem zusätzlichen negativen Antigen-Schnelltest (max. 24h alt) oder PCR (max. 48h alt). Der Testnachweis gilt auch für Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben.

Für alle externen Dienstleister gilt ebenso die 2-G-Plus-Regelung.