Corona-Regelungen

Seit 01.03.2023 gilt die "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung". Außerdem treten die "Corona-Verordnung" sowie die "CoronaVO-Absonderungsersetzende" Schutzmaßnahmen in Baden-Württemberg außer Kraft. Die gesetzliche Maskenpflicht nach § 28b IfSG wird für Beschäftigte und Patient*innen ausgesetzt, nicht aber für Besucher*innen.

Bitte tragen Sie daher als Besucher*in weiterhin eine FFP2-Maske. Eine Testung ist nicht mehr erforderlich. Auch die bisher geltende Regelung - pro Patient*in, pro Tag, eine Stunde, ein*e Besucher*in - wird aufgehoben.

Im Umgang mit der Viruserkrankung richtet sich das Klinikum Schloß Winnenden nach den Empfehlungen und Vorgaben der folgenden Stellen:

Robert-Koch Institut
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Informationen der Gesundheitsämter im Versorgungsgebiet des Klinikums Schloß Winnenden. Hier finden Sie auch Ansprechpartner*innen für persönliche Fragen bzw. Abklärungen.

Rems-Murr-Kreis
Ostalbkreis
Ludwigsburg

Corona-Hotline für Menschen mit psychischen Belastungen:

Telefonnummer der Corona-Psycho-Hotline Baden-Württemberg 0800 377 377 6.