Geänderte Besuchsregelungen im ZfP

Seit dem 1. März 2023 gilt die "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung". Außerdem sind die "Corona-Verordnung" sowie die "CoronaVO-Absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen in Baden-Württemberg“ außer Kraft getreten.

Die gesetzliche Maskenpflicht nach § 28b IfSG wird für Beschäftigte und Patient*innen ausgesetzt, nicht aber für Besucher*innen.

Im ZfP Klinikum Schloß Winnenden mit Standorten in Winnenden, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen müssen Besucher*innen weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Eine Testung ist aber nicht mehr erforderlich. Auch die bisher geltende Regelung - pro Patient*in, pro Tag, eine Stunde, ein*e Besucher*in - wird aufgehoben.